Gut zu wissen!

Rechtlich sind Sie als Eigentümer eines Baumes grundsätzlich dazu verpflichtet, die Gefahren, die von einem Baum ausgehen, abzuwenden bzw. für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.
Das gilt insbesondere, wenn Verkehr in unmittelbarer Nähe zugelassen ist, z.B. Fußwege, Straßen, Nachbarschaft.

Diese Verpflichtung fällt unter Ihre Sorgfaltspflicht als Eigentümer oder Verwalter. (siehe Wikipedia)

Die Einhaltung dieser Verpflichtung können Sie mit unserem Prüfbericht nachweisen.
Nach den Stürmen der vergangenen Jahre stellen immer wieder Privatkunden die Frage nach der Standsicherheit der Bäume in Ihren Gärten.
Auch hier kontrolliere ich die Bäume und stelle im Bedarfsfall individuelle Lösungen vor, die wir im Rahmen der Baumpflege auch ausführen können.